WELCHE STEUERN FALLEN BEIM KAUF UND BESITZ VON IMMOBILIEN IN THAILAND AN?

Investoren müssen in Thailand folgende Steuern beachten:
- Grunderwerbsteuer (Transfer Fee)
Typischerweise 2% des geschätzten Immobilienwerts, fällig bei der Eigentumsübertragung. - Quellensteuer auf Mieteinnahmen (Withholding Tax)
Progressiver Steuersatz von 5% bis 35% auf Mieterträge:- Bis 150.000 THB: 0%
- 150.001–300.000 THB: 10%
- 300.001–500.000 THB: 10%
- 500.001–750.000 THB: 20%
- 750.001–1.000.000 THB: 25%
- 1.000.001–5.000.000 THB: 30%
- Über 5.000.000 THB: 35%
- Grundsteuer (Property Tax)
Seit 2019 für gewerbliche und vermietete Immobilien (0,02–0,1% des Werts). - Spezialsteuer für Immobilienverkäufe (Specific Business Tax)
3,3% des Verkaufspreises bei Veräußerung innerhalb von 5 Jahren. - Kapitalertragssteuer (Capital Gains Tax)
Bis zu 35% auf Verkaufsgewinne.
Um Steuerlasten zu minimieren und Fehler zu vermeiden, ist eine vorherige Expertenberatung entscheidend. Kontaktieren Sie uns – wir klären alle Details, damit Ihre Investition maximal profitabel und sicher wird.


Sie werden beraten von
Max Belon
Fachexperte für Immobilieninvestitionen in Thailand und andere Länder.