KANN EIN AUSLÄNDER IMMOBILIEN IN THAILAND BESITZEN?

In Thailand gibt es drei Hauptformen des Immobilienbesitzes: Freehold, Leasehold und Thai Quota.
1. Freehold (Volles Eigentumsrecht)
- Vollständiges Eigentum an Wohnungen (keine zeitliche Begrenzung)
- Einschränkungen: Nur für Wohnungen verfügbar (keine Villen/Häuser/Land)
- Bedingung: Ausländerquote im Projekt muss verfügbar sein
- Vorteile: Uneingeschränkte Eigentumsrechte, Vererbung möglich
- Nachteile: Höhere Kosten (+10-30% Aufschlag bei vielen Projekten)
2. Leasehold (Langfristige Pacht)
- Nutzungsrecht für 30+30+30 Jahre (typisch 90 Jahre gesamt)
- Erweiterung möglich: Bis zu 180 Jahren in einigen Projekten
- Vorteile: Günstiger als Freehold, für alle Immobilientypen verfügbar
- Nachteile: Kein volles Eigentum, erfordert Verlängerungen
3. Thai Quota (Kauf über thailändische Gesellschaft)
Für Land/Villen/Häuser (Ausländer dürfen kein Land direkt besitzen)
Struktur:
- 49% Ausländeranteil
- 51% thailändische Anteilseigner (meist 2 Personen à 25,5%)
Kosten:
- Gesellschaftsgründung: ab 20.000 THB
- Jährliche Gebühren: ab 15.000 THB
WICHTIGE RECHTLICHE ASPEKTE
Risiko-Minimierung:
- Keine Scheinfirmen nutzen (strengere Kontrollen seit 2023)
- Nur mit zertifizierten Anwälten zusammenarbeiten
- Schutzvereinbarungen für thailändische Mitbesitzer
Unsere Garantien:
- Vollständige Transparenz aller Kosten
- 100% gesetzeskonforme Transaktionen
- Persönliche Beratung zu Ihrer optimalen Besitzstruktur
Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und um Ihren Immobilienkauf in Thailand sicher abzuwickeln. Wir garantieren Transparenz bei der Transaktion und vollständige Gesetzeskonformität.


Sie werden beraten von
Max Belon
Fachexperte für Immobilieninvestitionen in Thailand und andere Länder.