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KANN EIN AUSLÄNDER IMMOBILIEN IN THAILAND BESITZEN?

In Thailand gibt es drei Hauptformen des Immobilienbesitzes: Freehold, Leasehold und Thai Quota.

1. Freehold (Volles Eigentumsrecht)

  • Vollständiges Eigentum an Wohnungen (keine zeitliche Begrenzung)
  • Einschränkungen: Nur für Wohnungen verfügbar (keine Villen/Häuser/Land)
  • Bedingung: Ausländerquote im Projekt muss verfügbar sein
  • Vorteile: Uneingeschränkte Eigentumsrechte, Vererbung möglich
  • Nachteile: Höhere Kosten (+10-30% Aufschlag bei vielen Projekten)

2. Leasehold (Langfristige Pacht)

  • Nutzungsrecht für 30+30+30 Jahre (typisch 90 Jahre gesamt)
  • Erweiterung möglich: Bis zu 180 Jahren in einigen Projekten
  • Vorteile: Günstiger als Freehold, für alle Immobilientypen verfügbar
  • Nachteile: Kein volles Eigentum, erfordert Verlängerungen

3. Thai Quota (Kauf über thailändische Gesellschaft)

Für Land/Villen/Häuser (Ausländer dürfen kein Land direkt besitzen)

Struktur:

  • 49% Ausländeranteil
  • 51% thailändische Anteilseigner (meist 2 Personen à 25,5%)

Kosten:

  • Gesellschaftsgründung: ab 20.000 THB
  • Jährliche Gebühren: ab 15.000 THB

WICHTIGE RECHTLICHE ASPEKTE

Risiko-Minimierung:

  • Keine Scheinfirmen nutzen (strengere Kontrollen seit 2023)
  • Nur mit zertifizierten Anwälten zusammenarbeiten
  • Schutzvereinbarungen für thailändische Mitbesitzer

Unsere Garantien:

  • Vollständige Transparenz aller Kosten
  • 100% gesetzeskonforme Transaktionen
  • Persönliche Beratung zu Ihrer optimalen Besitzstruktur

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und um Ihren Immobilienkauf in Thailand sicher abzuwickeln. Wir garantieren Transparenz bei der Transaktion und vollständige Gesetzeskonformität.

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