Immobilienbesitz in Thailand für Ausländer – Ihre Möglichkeiten

Immobilienbesitz in Thailand für Ausländer:
Immobilienbesitz in Thailand für Ausländer ist möglich, doch nur unter bestimmten rechtlichen Bedingungen. Ausländer können in Thailand auf drei verschiedenen Wegen in Immobilien investieren: über Freehold, Leasehold oder mittels einer Thai Quota über eine thailändische Firma.
1. 🏢 Freehold: Eigentum für Ausländer in Thailand
Freehold bedeutet, dass Sie als Ausländer eine Eigentumswohnung dauerhaft und rechtssicher besitzen können – ohne zeitliche Begrenzung. Dies ist nur möglich, wenn die gesetzliche Ausländerquote von 49 % in dem jeweiligen Projekt nicht überschritten wird.
✅ Vorteile:
- Uneingeschränktes Eigentum
- Weiterverkauf & Vererbung möglich
⚠️ Nachteile:
- Nur für Eigentumswohnungen, keine Häuser oder Grundstücke
- Höhere Preise (oft 10–30 % Aufschlag)
2. 🏡 Leasehold: Langfristige Pacht von Immobilien in Thailand
Leasehold ist ein langjähriges Nutzungsrecht – meist für 30 Jahre, mit der Option auf Verlängerung auf bis zu 90 oder sogar 180 Jahre. Diese Variante ist besonders attraktiv für Villen oder Grundstücke.
✅ Vorteile:
- Günstiger als Freehold
- Für alle Immobilientypen geeignet
⚠️ Nachteile:
- Kein echtes Eigentum
- Verlängerungen müssen vertraglich gesichert sein
3. 🧾 Thai Quota – Immobilienbesitz über eine thailändische Firma
Da Ausländer in Thailand kein Land besitzen dürfen, ist der Erwerb über eine eigene thailändische Firma eine gängige Lösung. Dabei dürfen Ausländer maximal 49 % der Anteile halten, der Rest muss thailändischen Anteilseignern gehören.
⚠️ Wichtig: Seit 2023 gibt es verschärfte Kontrollen gegen Scheinfirmen. Nutzen Sie nur zertifizierte Anwälte!
Kosten:
- Firmengründung: ab 20.000 THB
- Jährliche Gebühren: ab 15.000 THB
✅ Immobilienbesitz in Thailand für Ausländer – Rechtssicher handeln
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https://www.dol.go.th
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