Rechte ausländischer Immobilieneigentümer in Thailand

Die Rechte ausländischer Immobilieneigentümer in Thailand sind klar geregelt – insbesondere bei Eigentumswohnungen und langfristigen Pachtverträgen. In diesem Artikel erklären wir, was erlaubt ist, welche Risiken bestehen und wie man sich rechtlich absichert.
1. Rechtsgrundlagen
Condominium Act (1979)
– Erlaubt Ausländern den Kauf von Wohnungen (bis zu 49% der Gebäudefläche)
– Verpflichtender Geldtransfer auf thailändisches Konto (Nachweis der Legalität)
Landgesetzbuch
– Verbietet Ausländern direkten Landbesitz (Ausnahmen: BOI oder Investitionen ab 40 Mio. THB)
2. Schutzmechanismen
Für Wohnungen:
– Eigentumsregistrierung im Land Office (Chanote-Titel)
– Pflichtprüfung aller Dokumente vor Kauf (Lastenfreiheit)
Für Häuser/Villen:
Gebäude: Volles Eigentumsrecht für Ausländer
– Land: Langfristpacht (30+30 Jahre) mit Registrierung
– Versicherung:
Empfehlung: Police für Sachschäden und Rechtsstreitigkeiten
3. Risiken & Lösungen
Betrug:
Problem: Unseriöse Vermittler
Lösung: Nur mit lizenzierten Agenturen arbeiten
Pachtstreitigkeiten:
Problem: Intransparente Verträge
Lösung: Verkaufsrecht im Pachtvertrag verankern
Gesetzesänderungen:
Problem: Strengere Prüfungen von Strohfirmen
Lösung: Regelmäßige Rechtsberatung
4. Fazit
✔ Die gute Nachricht: Die Rechte ausländischer Immobilieneigentümer in Thailand sind durch klare Gesetze geschützt, wenn man die richtige Struktur wählt.
✔ Korrekte Dokumentation ist entscheidend
✔ Professionelle Begleitung minimiert Risiken
Aus diesem Grund sollten sich ausländische Immobilieneigentümer in Thailand umfassend über ihre Rechte informieren.
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Externe Quellen:
Thailändisches Land Department
Interner Link:

